Untervermietung eines Apartments

Hier können Sie Ihr Apartment zur Untervermietung anbieten oder einen Untermieter suchen.

Jeder Mieter ist für die Untervermietung selbst verantwortlich und muss mit dem Untermieter einen eigenen Mietvertrag abschließen. Der bestehende Mietvertrag bleibt von der Untervermietung unberührt. Wir übernehmen keine Haftung. Die Untervermietung muss bei der Hausverwaltung mit Angabe von Namen und Telefonnummer des Untermieters angezeigt werden.

Bitte beachten Sie, dass Sie Apartments im 1.-4. OG ausschließlich an Studenten untervermieten dürfen.

Die Untervermietung muss in jedem Fall von der Hausverwaltung genehmigt werden, sonst drohen Kündigung und Räumung. Infos unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! .

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